Donnerstag, 24. Oktober 2019
EZS liefert wegweisende Erkenntnisse für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes. Die Studie «Auktionen für Photovoltaikanlagen», gemeinsam mit Frontier Economics erarbeitet, bildet die Grundlage für neue wettbewerbliche Fördermassnahmen im Solarbereich.
Gemäss dem 2018 in Kraft getretenen Energiegesetz soll die Stromerzeugung aus neuen erneuerbaren Energien im Jahr 2020 mindestens 4.4 TWh und im Jahr 2035 mindestens 11.4 TWh betragen. Deshalb sieht das Gesetz verschiedene Förderprogramme vor, zu denen auch die Einmalvergütungen (EIV) für Photovoltaikanlagen gehören. Die Höhe der EIV wird bisher vom Bundesrat periodisch geprüft und angepasst.
Das Bundesamt für Energie (BFE) als Kompetenzzentrum des UVEK für Energiefragen hat Frontier Economics Lt. und Energie Zukunft Schweiz beauftragt zu untersuchen, ob zukünftig für grosse Photovoltaik(PV)-Anlagen die Höhe der EIV über Auktionen bestimmt werden kann. Der Fokus der Studie liegt hierbei auf Empfehlungen für ein Auktionsdesign, das praktikabel ist und ausreichenden Bieterwettbewerb schaffen kann.
Kernziel – Mit der Auktionierung der Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen sollen zusätzliche Potenziale aktiviert werden
In Abstimmung mit dem BFE wurde als primäre Zielsetzung eine möglichst effiziente Aktivierung zusätzlicher PV-Potenziale festgelegt. Über die Auktion sollen daher insbesondere solche Anlagen gefördert werden, die bisher unter der Einmalvergütungen für grosse Anlagen (GREIV) nicht zum Zuge kamen. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf grösseren Anlagen ohne Eigenverbrauch (Volleinspeise-Anlagen). Unsere Marktanalysen zeigen, dass solche Anlagen, die nicht von einer indirekten Förderung durch Eigenverbrauch2 profitieren, beim aktuellen GREIV-Fördersatz von 300 CHF/kW nur in seltenen Fällen wirtschaftlich rentabel betrieben werden können.
Darüber hinaus sollen mit der Auktion noch zwei weitere Ziele verfolgt werden: