Dienstag, 07. August 2018
Luft-Wasser-Wärmepumpen beschleunigen die Wärmewende. Transparente, einfache Bewilligungsverfahren sind für Betroffene zentral.
Das revidierte Basler Energiegesetz verlangt: Beim Heizungsersatz in bestehenden Gebäuden muss auf erneuerbare Energie umgestellt werden, wenn dies technisch möglich ist und im Vergleich mit einer Öl- oder Gasheizung keine Mehrkosten entstehen.
Ist die Umstellung auf Fernwärme oder eine Erdsonden-Wärmepumpe nicht möglich, kommt alternativ oft nur eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Frage. Deren Einsatz ist potenziell mit Lärmimmissionen und Beeinträchtigungen des Stadtbilds verbunden – was aufgrund der herrschenden Bewilligungspraxis und der gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Bewilligung schwierig(er) macht oder gar ausschliesst.
Es gibt also unter dem revidierten Energiegesetz in Basel-Stadt einen verschärften Zielkonflikt zwischen Klimaschutz, Lärmschutz und Stadtbildschutz. Keine Entschärfung dieses Zielkonflikts auf Vollzugs- oder Gesetzesebene bedeutet: Erschwerte Bedingungen bei der Erreichung der Ziele des Energiegesetzes, mehr fossile Heizungen als nötig und gewünscht – auch in Zukunft. Um einen Beitrag zur Entschärfung dieses Zielkonflikts zu leisten, wurden in der vorliegenden Arbeit mit Blick auf andere Schweizer Städte Grundlagen recherchiert und Empfehlungen für eine sinnvolle zukünftige Bewilligungspraxis von Luft-Wasser-Wärmepumpen in Basel erarbeitet.