Mittwoch, 16. Mai 2018
Seit dem 1. Oktober 2017 ändert das neue Energiegesetz von Basel-Stadt so einiges. Aber was? Aeneas Wanner schafft im Magazin des HEV Basel-Stadt mehr Klarheit.
Wer ist betroffen?
Wer bereits heute erneuerbare Energien zum Heizen nutzt (bspw. Fernwärme, Holz, Wärmepumpe) braucht eigentlich nicht weiterzulesen. Auch wer erst kürzlich seine Heizung erneuert hat, ist nicht betroffen und kann die neue Heizung die volle Lebensdauer nutzen.
Betroffen ist nur, wer demnächst eine Öl-oder Gasheizung ersetzen will. In vielen Fällen macht heute ein Umstieg auf erneuerbare Energien Sinn. Dieser ist oft, wegen tiefer Betriebskosten und recht grosszügiger Fördergelder, sogar insgesamt am günstigsten. Das Gesetz schreibt vor, eine erneuerbare Lösung auf jeden Fall zu prüfen. Konkret darf man eine fossile Heizung (Öl oder Gas) nur noch einbauen, wenn eine erneuerbare Lösung technisch nicht möglich oder insgesamt teurer ist.